Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

für die Ferienwohnung Dauchingen im Stormweg 5 in 78083 Dauchingen.

Anmeldung, Buchungsbestätigung = verbindliche Reservierung

Mit Ihrer Anmeldung für den Aufenthalt in der Ferienwohnung Dauchingen bieten Sie uns den Abschluss des Zeitmietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Mietvertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Mietpreis schriftlich bestätigen (Buchungsbestätigung/Mietvertrag).

Innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung erhalten Sie die Buchungsbestätigung / Mietvertrag, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Ferienwohnung enthält.

Bezahlung

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung leisten Sie eine Anzahlung. Sie beträgt 20 % des Mietpreises für den gebuchten Aufenthalt in der Ferienwohnung. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug zu überweisen. Die Kontodaten entnehmen Sie bitte der Rechnung.

Wenn bis zum Mietbeginn 20% des Mietpreises nicht bezahlt sind, kann der Vertrag vom Vermieter aufgelöst werden. Er kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Rücktritt durch den Mieter) verlangen. Die restlichen 80% sind spätestens bei 7 Tage vor Mietbeginn zu überweisen oder Bar bei Anreise zu bezahlen.

Leistungen, Preise

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung / Mietvertrag.

Mietverlängerung: Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft noch frei ist. Die Kosten für die Verlängerung sind in bar am Ort zu zahlen.

Besondere Hinweise für die Ferienwohnung

Bettwäsche, Handtücher, Wasser, Heizung und Strom sind im Mietpreis enthalten. Die Ferienwohnung darf nur von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen und in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. In der Regel ist die Wohnung am Anreisetag ab 15.30 Uhr zu beziehen und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zu verlassen.

Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückgegeben worden sind.

Mitwirkungspflicht und Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.

Der Vermieter erhält die Wohnung nebst Einrichtung und Zubehör in einem guten Zustand. Er hat die Anweisungen der Hausordnung, die in der Wohnung aufliegt, strikt einzuhalten.

Rücktritt durch den Mieter

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Folgende Entschädigungen sind hierfür zu leisten (Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.):

– bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Gesamtmietpreises

– bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtmietpreises 

– danach 80 % des Gesamtmietpreises

Bis zum Anreisetag kann der Reisende beantragen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen. Gelingt es das Objekt an einen anderen Mieter zu vermieten, so ermäßigt sich die Entschädigung um die daraus erzielten Einnahmen. Bei späterer Anreise oder verfrühter Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

Reise-Versicherung

Zur Vermeidung der durch die Rücktrittskosten entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Wir können den Mietvertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Hausfrieden trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Mieter nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Mietpreis. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.

Haftung

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bedingungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf die Höhe der dreifachen an den Vermieter bezahlten Mietbeträge.

Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen

Vermieter:

Frank & Katharina Wacker
Stormweg 5
78083 Dauchingen